Werden private Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte wie z. B. Erbbaurechte innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, sind die daraus erzielten Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft grundsätzlich steuerpflichtig, soweit die Immobilien nicht ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.12 Auch ein zeitweiliges Bewohnen ist ausreichend, sofern die Wohnung in der übrigen Zeit zur Verfügung steht (z.B. Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen). 13 Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setzt jedoch eine dauerhafte Eignung zum Bewohnen voraus.
Der Bundesfinanzhof14 hat entschieden, dass die Voraussetzung auch bei einem (Garten-) Grundstück vorliegen kann, das mit einem „Gartenhaus“ bebaut ist, welches tatsächlich zum dauerhaften Aufenthalt geeignet ist, jedoch baurechtlich nicht dauerhaft bewohnt werden darf.
Lesen Sie mehr dazu und weitere brandaktuelle Themen im Download.
12 § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
13 BFH-Urteil vom 27.06.2017 IX R 37/16 (BStBl 2017 II S. 1192).
14 BFH-Urteil vom 26.10.2021 IX R 5/21.
Übersicht aktuellster NEWS
- Lohnsteuer-Ermäßigung Freibetrag beim LohnsteuerabzugErhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
- Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlenBeantragung der Steuerermäßigung auf höchstens 4.000 Euro jährliche Kosten für Ausgaben in Privathaushalten möglich.
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei RatenzahlungEinkommensteuerermäßigung kann beantragt werden. Für ein Objekt sind Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro begünstigt.
- Verfassungswidrigkeit von AussetzungszinsenUnterschiedlichen Zinssätze hält der Bundesfinanzhof für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. In Klärung …
- Sachzuwendungen an Arbeitnehmerkönnen regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden …
- Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögenz. B. Gewinn aus PKW-Verkauf (gewillkürtes Betriebsvermögen) grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer zu unterwerfen
- Sonderausgaben 2024Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im November 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Adoptionskosten keine außergewöhnlichen BelastungenAdoptionen sind mangels medizinischer Indikation keine Heilbehandlung und können einer solchen auch nicht gleichgestellt werden.
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung von InfluencernGestellte Produkte oder Dienstleistungen gelten ebenfalls als Betriebseinnahme – nicht als Geschenk!