Es sind Pflichtangaben in die Rechnungen zu übernehmen
Nach dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu eingefügten § 34a UStDV müssen mit Wirkung ab 01.01.2025 Rechnungen von umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmern insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
- 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer- Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer- Identifikationsnummer,13
- 3. das Ausstellungsdatum,
- 4. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
- 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe mit einem Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 UStG).
Die Bestimmungen für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise gelten auch für Rechnungen von Kleinunternehmern.
Die Regelungen zur E-Rechnung müssen von Kleinunternehmern nicht beachtet werden, sie können vielmehr mit Papierrechnungen („sonstige Rechnung“ nach § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG) über ihre erbrachten Leistungen abrechnen.
13 Ab 01.01.2025 sind die Registrierung und eine Teilnahme an der EU-Kleinunternehmer- Regelung möglich. Die für die Teilnahme an der EU-KURegelung grundsätzlich erforderliche Kleinunternehmer- Identifikationsnummer (KU-IdNr.) wird vom BZSt erteilt.
Übersicht aktuellster NEWS
- Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenBei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Kosten für vorbeugende bzw. der Gesundheit im Allgemeinen dienende Maßnahmen.
- Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer ErbengemeinschaftAnschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an Gesamthandsgemeinschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.
- Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden WohnungsmieterVorzeitige Aufgabe der Rechte (Besitzrecht, Mieterschutz) aus dem Mietvertrag als nicht steuerbare Entschädigung im Bereich der Vermögensumschichtung.
- Freibetrag für Bonuszahlungen von KrankenkassenZu prüfen ist, ob eine Beitragsrückerstattung vorliegt oder ob Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet werden.
- Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die ErhaltungsrücklageAls Werbungskosten abzugsfähig, erst mit der tatsächlichen Verwendung der Mittel.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Vernichtung von Geschäfts- und BuchhaltungsunterlagenÜberblick der Unterlagen, die nach dem 31.12.2024 vernichtet werden können.
- Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches ErbrechtZivilrechtlich gilt der verzichtende Vater des Enkelkindes als vorverstorben. Aber …
- Aktuelle GrunderwerbsteuersätzeÜberblick über die aktuellen Steuersätze
- Erlass von Grundsteuer wegen ErtragsminderungEin Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat.