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Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlen

Beantragung der Steuerermäßigung auf höchstens 4.000 Euro jährliche Kosten für Ausgaben in Privathaushalten möglich.

Für Handwerkerleistungen gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro.

Für Ausgaben in Privathaushalten, z.B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich, beantragt werden. Für (Arbeitslohn-)Kosten bei Handwerkerleistungen (Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.)21 gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG).

Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen; dies gilt auch für Abschlagszahlungen.

21 Siehe hierzu im Einzelnen auch Informationsbrief Juni 2024 Nr. 6.

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