Eine Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall bleibt nur dann ohne steuerliche Folgen, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert ist.
Sind die Gesamtkosten niedriger als der nach der 1 %-Regelung ermittelte Jahreswert, kann die Nutzungsentnahme auf die tatsächlichen Kosten beschränkt werden
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz von in der Regel 25 % besteuert; die Steuer wird regelmäßig als Kapitalertragsteuer bereits bei Auszahlung der Kapitalerträge abgezogen.
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Bei einer späteren Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist stellt sich dann die Frage, ob dem ausgezogenen Partner durch die (Mit-)Überlassung an ein Kind weiterhin eine Selbstnutzung zuzurechnen ist.
Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Wohnung beim Erben „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt“ ist und nach dem Erbfall vom Erben auch mindestens 10 Jahre selbst bewohnt wird.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist u. a., dass das Wirtschaftsgut fast ausschließlich (mindestens zu 90 %) betrieblich genutzt wird.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
In einer aktuellen Entscheidung hatte der Bundesfinanzhof (26) zu beurteilen, ob unter den Begriff des angemessenen Grabdenkmals auch die Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte fallen.
Soweit diese noch auf einen Auftrag des Erblassers zurückzuführen sind, handelt es sich bei Berechnung der Erbschaftsteuer um abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG). Zu den Nachlassregelungskosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG). hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung geändert. Bisher waren sie nicht abzugsfähig;(15) …
Das Gericht erkannte im Streitfall die Kosten selbständiger Trauerredner für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover nicht als Betriebsausgaben an, weil die Kleidungsstücke als bürgerliche Kleidung auch privat getragen werden können.
Öffentlichen Abgaben für die Müll- und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, da diese nicht im Haushalt und auch nicht üblicherweise durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden.
Kosten für die Räumung und Entrümpelung der Wohnung des Erblassers werden als Kosten für die Verwertung des Nachlasses beurteilt und sind daher grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn, Sie räumen und entrümpeln innerhalb von 6 Monaten nach Todesfall.
Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen hat zur Folge hat, dass bei einem späteren Verkauf des Wirtschaftsguts (z. B. eines PKW) die stillen Reserven (d. h. der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös) in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Arbeitgeberzuschüsse für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel sind im Rahmen des § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und soweit sie nicht die Aufwendungen der Arbeitnehmer übersteigen. Das gilt auch für die sog. 9-Euro-Tickets.
Gemeinnützige Sportvereine sind weitgehend von der Steuerpflicht bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. (24) Bei der Umsatzsteuer wird jedoch zwischen Mitgliedsbeiträgen und anderen Einnahmen des Vereins (z. B. Startgelder bei Sportveranstaltungen) unterschieden.
Hinterlässt ein Erblasser die von ihm bis zu seinem Tod selbstgenutzte Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus) dem überlebenden Ehepartner oder seinen Kindern, kann dieser Erwerb erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die Tabelle im Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Steuersätze.
Aufgrund des erheblichen Kostenfaktors gibt es Hinweise im Beitrag.
Übersteigen die Aufwendungen den Freibetrag, liegen insoweit lohnsteuerpflichtige Sachbezüge vor, die der Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuern kann.*
Das Gericht begründet dies mit der Ungleichbehandlung von Beziehern privater Kapitalerträge, die mit einem Sondersteuersatz von (höchstens) 25% belastet werden und den übrigen Steuerpflichtigen, die mit ihren Einkünften dem (persönlichen) Steuersatz von bis zu 45% unterliegen.