Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Insbesondere sind folgende Änderungen vorgesehen:
– Aktualisierung des Einkommensteuertarifs
– Steuerliche Unterstützung von Familien
– Anpassung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
Wie der Bundesfinanzhof (22) jetzt bestätigt hat, kann das Finanzamt in diesen Fällen auch den Ertragsteuerbescheid unter den Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO ändern.
… klargestellt, dass z. B. bei nur einem Auftrag pro Jahr die Grenze von 450 Euro überschritten werden kann, ohne dass die Künstlersozialabgabe fällig wird.
Der Bundesfinanzhof (19) hat jetzt auch die Möglichkeit von zeitlich versetzten Ausschüttungen an die Gesellschafter anerkannt, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen war.
Zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehören auch Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung auch, wenn ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen für einen Dritten (z. B. Elternteil) entstehen.
Das bedeutet, dass die im Fahrzeugschein eingetragenen Halter von reinen Elektrofahrzeugen ihre eingesparten CO2-Emissionen verkaufen können, z. B. an Unternehmen, die zu viel Treibhausgase ausstoßen, oder an entsprechende Zwischenhändler.
Eine Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall bleibt nur dann ohne steuerliche Folgen, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert ist.
Sind die Gesamtkosten niedriger als der nach der 1 %-Regelung ermittelte Jahreswert, kann die Nutzungsentnahme auf die tatsächlichen Kosten beschränkt werden
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz von in der Regel 25 % besteuert; die Steuer wird regelmäßig als Kapitalertragsteuer bereits bei Auszahlung der Kapitalerträge abgezogen.
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Bei einer späteren Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist stellt sich dann die Frage, ob dem ausgezogenen Partner durch die (Mit-)Überlassung an ein Kind weiterhin eine Selbstnutzung zuzurechnen ist.
Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Wohnung beim Erben „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt“ ist und nach dem Erbfall vom Erben auch mindestens 10 Jahre selbst bewohnt wird.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist u. a., dass das Wirtschaftsgut fast ausschließlich (mindestens zu 90 %) betrieblich genutzt wird.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
In einer aktuellen Entscheidung hatte der Bundesfinanzhof (26) zu beurteilen, ob unter den Begriff des angemessenen Grabdenkmals auch die Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte fallen.
Soweit diese noch auf einen Auftrag des Erblassers zurückzuführen sind, handelt es sich bei Berechnung der Erbschaftsteuer um abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG). Zu den Nachlassregelungskosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG). hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung geändert. Bisher waren sie nicht abzugsfähig;(15) …
Das Gericht erkannte im Streitfall die Kosten selbständiger Trauerredner für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover nicht als Betriebsausgaben an, weil die Kleidungsstücke als bürgerliche Kleidung auch privat getragen werden können.
Öffentlichen Abgaben für die Müll- und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, da diese nicht im Haushalt und auch nicht üblicherweise durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden.
Kosten für die Räumung und Entrümpelung der Wohnung des Erblassers werden als Kosten für die Verwertung des Nachlasses beurteilt und sind daher grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn, Sie räumen und entrümpeln innerhalb von 6 Monaten nach Todesfall.