In einem Testament können – wie das im sog. Berliner Testament üblich ist – der Ehepartner als alleiniger Erbe und die Kinder als Schlusserben bestimmt werden. Dies schränkt den Überlebenden in seinem Verfügungsrecht über das von seinem Ehepartner geerbte Vermögen ggf. ein. Schenkt der überlebende Partner einem der Kinder z.B. ein Grundstück aus dem geerbten Vermögen, ergeben sich für die anderen Kinder ggf. Ersatzansprüche.
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Übersicht aktuellster NEWS
- Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenBei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Kosten für vorbeugende bzw. der Gesundheit im Allgemeinen dienende Maßnahmen.
- Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer ErbengemeinschaftAnschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an Gesamthandsgemeinschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.
- Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden WohnungsmieterVorzeitige Aufgabe der Rechte (Besitzrecht, Mieterschutz) aus dem Mietvertrag als nicht steuerbare Entschädigung im Bereich der Vermögensumschichtung.
- Freibetrag für Bonuszahlungen von KrankenkassenZu prüfen ist, ob eine Beitragsrückerstattung vorliegt oder ob Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet werden.
- Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die ErhaltungsrücklageAls Werbungskosten abzugsfähig, erst mit der tatsächlichen Verwendung der Mittel.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Vernichtung von Geschäfts- und BuchhaltungsunterlagenÜberblick der Unterlagen, die nach dem 31.12.2024 vernichtet werden können.
- Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches ErbrechtZivilrechtlich gilt der verzichtende Vater des Enkelkindes als vorverstorben. Aber …
- Aktuelle GrunderwerbsteuersätzeÜberblick über die aktuellen Steuersätze
- Erlass von Grundsteuer wegen ErtragsminderungEin Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat.