Unternehmer sind verpflichtet, ihren Geschäftspartnern Rechnungen über ihre getätigten Lieferungen und sonstigen Leistungen zu erstellen. Die erforderlichen Rechnungsangaben sind in § 14 Abs. 4 UStG aufgelistet, wobei für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (brutto) Erleichterungen gelten (siehe § 33 UStDV). Fehlen vorgeschriebene Rechnungsangaben, ist beim Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
In der Praxis bestehen häufig Unsicherheiten bezüglich der Rechnungsanforderung „handelsübliche Bezeichnung“ der gelieferten Gegenstände oder „Art und Umfang“ der erbrachten sonstigen Leistung. Die Finanzverwaltung hat die Anforderung präzisiert und an die neuere Rechtsprechung angepasst.22
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Download …
22 Vgl. BMF-Schreiben vom 01.12.2021 – III C 2 – S 7280-a/19/10002 (BStBl 2021 I S. 2486).
Übersicht aktuellster NEWS
- Verdienstausfallentschädigung einer Versicherung – Spätere Erstattung der SteuerlastVerdienstausfallentschädigung möglichst brutto ausbezahlen lassen, um durch Zusammenballung der Einkünfte den Vorteil der tarifermäßigten Besteuerung zu nutzen.
- Umsatzsteuer bei Erträgen aus strafbaren HandlungenEs kommt nicht darauf an, ob die Tätigkeit gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
- Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenBei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Kosten für vorbeugende bzw. der Gesundheit im Allgemeinen dienende Maßnahmen.
- Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer ErbengemeinschaftAnschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an Gesamthandsgemeinschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.
- Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden WohnungsmieterVorzeitige Aufgabe der Rechte (Besitzrecht, Mieterschutz) aus dem Mietvertrag als nicht steuerbare Entschädigung im Bereich der Vermögensumschichtung.
- Freibetrag für Bonuszahlungen von KrankenkassenZu prüfen ist, ob eine Beitragsrückerstattung vorliegt oder ob Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet werden.
- Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die ErhaltungsrücklageAls Werbungskosten abzugsfähig, erst mit der tatsächlichen Verwendung der Mittel.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Vernichtung von Geschäfts- und BuchhaltungsunterlagenÜberblick der Unterlagen, die nach dem 31.12.2024 vernichtet werden können.
- Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches ErbrechtZivilrechtlich gilt der verzichtende Vater des Enkelkindes als vorverstorben. Aber …