Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Mo 1.7.2024
Ende der Schonfrist 4.7.2024
Grundsteuer (Jahresbetrag)2
Fälligkeit1 Mi 10.7.2024
Ende der Schonfrist 15.7.20245
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3, Umsatzsteuer4
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abge – geben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Bei Antragstellung bis zum 30.09.2023 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG).
3 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristver – längerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalender – vierteljahr.
5 Die Schonfrist endet am 15.07., weil der 13.07. ein Samstag ist.
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