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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2025

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Fälligkeit und Ende der Schonfrist

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Mo 10.02.2025 – Fälligkeit1
– Lohnsteuer
– Kirchensteuer
– Solidaritätszuschlag2
– Umsatzsteuer3

Do 13.02.2025 – Ende der Schonfrist

Mo 17.02.2025 – Fälligkeit4

– Gewerbesteuer
– Grundsteuer5

Do 20.02.2025 – Ende der Schonfrist

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2024. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 6 in diesem Informationsbrief.
4 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.02., weil der 15.02. ein Samstag ist.
5 Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahreszahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).

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