Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Mo 1.7.2024
Ende der Schonfrist 4.7.2024
Grundsteuer (Jahresbetrag)2
Fälligkeit1 Mi 10.7.2024
Ende der Schonfrist 15.7.20245
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3, Umsatzsteuer4
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abge – geben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Bei Antragstellung bis zum 30.09.2023 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG).
3 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristver – längerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalender – vierteljahr.
5 Die Schonfrist endet am 15.07., weil der 13.07. ein Samstag ist.
Übersicht aktuellster NEWS
- Zufluss einer Tantieme bei einem beherrschenden Gesellschafter-GeschäftsführerEine Tantieme gilt in diesen Fällen mit der Feststellung des Jahresabschlusses in Form von Arbeitslohn als zugeflossen, sofern nicht eine andere Fälligkeit vereinbart ist .
- Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag ist an das inflationsbedingt gestiegene Existenzminimum anzupassen.
- Zuordnung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen einer NutzungseinlageBei einer dauerhaften betrieblichen Nutzungsabsicht von mehr als 50 % stellt die Leasingsonderzahlung in voller Höhe eine Betriebsausgabe dar.
- Entfernungspauschale ist verfassungsgemäßBei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden.
- Neue Verwaltungsanweisung zur Grundsteuerwertfeststellung – Nachweis eines niedrigeren VerkehrswertsIm Rahmen einer umfassenden Gesetzesreform wurde die Grundstücksbewertung unter Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ SteuerzahlerEntscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzverwaltung.
- Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnsitz in der Nähe des BeschäftigungsortsWenn die Arbeitsstätte innerhalb einer Stunde vom Hauptwohnsitz erreicht werden kann.
- Umsatzsteuersatz bei Nebenleistungen zur BeherbergungNebenleistungen wie Frühstück, Bereitstellung Parkplätzen, WLAN, Fitness- und Wellnesseinrichtungen, … 19% Umsatzsteuer
- Jahressteuergesetz 2024: Neues MobilitätsbudgetDies gilt aber nur, soweit das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.