Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 10.03.2022
Ende der Schonfrist 14.03.20224
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer3
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Das Ende der Schonfrist verschiebt sich auf den 14.03., weil der 13.03. ein Sonntag ist.
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