Achtung, wenn Person bzw.Personengruppe auch über die Stimmenmehrheit der GmbH verfügt
Gehören die wesentlichen Betriebsgrundlagen (z.B.ein Grundstück) einer GmbH nicht der Gesellschaft, sondern werden diese an die GmbH verpachtet, erzielt der Verpachtungsbetrieb “Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; die verpachteten Wirtschaftsgüter bleiben Privatvermögen, so dass spätere Veräußerungsgewinne ggf. steuerfrei sind. Das gilt jedoch dann nicht, wenn der „Verpachtungsbetrieb“ der gleichen Person bzw. Personengruppe gehört, die auch über die Stimmenmehrheit der GmbH verfügt.
… alles Weitere mit Beispiel hier im Download
Übersicht aktuellster NEWS
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Lohnsteuer-Ermäßigung Freibetrag beim LohnsteuerabzugErhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
- Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlenBeantragung der Steuerermäßigung auf höchstens 4.000 Euro jährliche Kosten für Ausgaben in Privathaushalten möglich.
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei RatenzahlungEinkommensteuerermäßigung kann beantragt werden. Für ein Objekt sind Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro begünstigt.
- Verfassungswidrigkeit von AussetzungszinsenUnterschiedlichen Zinssätze hält der Bundesfinanzhof für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. In Klärung …
- Sachzuwendungen an Arbeitnehmerkönnen regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden …
- Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögenz. B. Gewinn aus PKW-Verkauf (gewillkürtes Betriebsvermögen) grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer zu unterwerfen
- Sonderausgaben 2024Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im November 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Adoptionskosten keine außergewöhnlichen BelastungenAdoptionen sind mangels medizinischer Indikation keine Heilbehandlung und können einer solchen auch nicht gleichgestellt werden.