Mehraufwendungen als Werbekosten geltend machen
Arbeitnehmer können Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten geltend machen, wenn sie mehr als 8 Stunden außerhalb ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden (vgl. § 9 Abs. 4a EStG). In Abhängigkeit von der Abwesenheitsdauer gelten unterschiedliche Verpflegungspauschalen. Stellt der Arbeitgeber anlässlich einer Auswärtstätigkeit den Arbeitnehmern Mahlzeiten zur Verfügung, sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen, und zwar für ein Frühstück um 20% und für ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils um 40% der Tagespauschale von 28 Euro.11 … mehr Informationen im Download
11) Für Auslandsreisen ist die für den jeweiligen Aufenthaltsstaat geltende Pauschale zugrunde zu legen (für 2021 vgl. BMF-Schreiben vom 03.12.2020 – IV C 5 – S 2353/19 /10010, BStBl 2020 I S. 1256).
Übersicht aktuellster NEWS
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- Sachzuwendungen an Arbeitnehmerkönnen regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden …
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- Allgemeine Steuerzahlungstermine im November 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Adoptionskosten keine außergewöhnlichen BelastungenAdoptionen sind mangels medizinischer Indikation keine Heilbehandlung und können einer solchen auch nicht gleichgestellt werden.