Die Baulohnabrechnungen unterliegen einer speziellen Abrechnungssystematik und bringen mehr Verpflichtungen des Arbeitgebers mit sich. Dazu zählen alle Firmen des Bauhauptgewerbes (z.B. Tief- und Hochbau), aber auch Baunebengewerbe wie Dachdecker, Gerüstbauer, Maler- und Lackierer sowie der Bereich des Garten- und Landschaftsbau nebst Sportplatzbau. In diesen Bereichen sind zusätzlich Sozialkassen geführt, welche die Schlechtwetterzeiten und auch die Altersversorgung der Mitarbeiter absichern.